Arzt-Bezeichnungen

Arzt ist die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung für einen Mediziner, der sein Medizinstudium an einer Hochschule erfolgreich beendet hat. Nach Ablegen des dritten Staatsexamens erteilt die Gesundheitsbehörde des Landes die Zulassung (Approbation) und damit die Erlaubnis ärztlich tätig zu werden. Allerdings nicht als niedergelassener Kassenarzt. Dafür ist eine mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt notwendig.

Facharzt: Ein Facharzt (FA) ist ein Arzt, der nach der staatlichen Zulassung (Approbation) eine mehrjährige Weiterbildung auf einem Spezialgebiet der Medizin absolviert hat und eine Facharztprüfung abgelegt hat.

Schwerpunkte: Nach der Facharztausbildung hat der Arzt die Möglichkeit, sich in einem Schwerpunkt (SP) seines Fachgebietes weiter zu spezialisieren. Hierfür muss er eine zusätzliche Weiterbildungszeit von bis zu drei Jahren nachweisen.

Zusatzbezeichnungen: Um eine Zusatzbezeichnung führen zu dürfen, muss der Arzt eine vorgeschriebene Weiterbildungszeit absolviert haben. Zusatzbezeichnungen sind in der Regel nicht an Fachgebiete gebunden.

Vertragsarzt: Unter dem Begriff Vertragsarzt laufen Ärzte mit Kassenzulassung. Eine Niederlassung als Vertragsarzt ist ohne Weiterbildung zum Facharzt in Deutschland seit 2003 nicht mehr möglich. Ärzte ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung können sich in einer Privatpraxis niederlassen.

Privatarzt: Ein Arzt ohne Kassenzulassung ist ein Privatarzt. Wenn er allerdings kassenärztlichen Bereitschaftsdienst hat, bei Notfällen oder bei einer Praxisvertretung einspringt, darf er seine für Kassenpatienten erbrachten Leistungen gegenüber den Krankenkassen abrechnen.

Hausarzt: Hausärzte sind eine eigene Arztgruppe. Sie besteht aus Allgemeinmedizinern, Ärzten (ohne Facharztbezeichnung), Praktischen Ärzten sowie Internisten, die sich für die hausärztliche Versorgungsfunktion entschieden haben. Kinderärzte gehören ebenfalls zur Gruppe der Hausärzte.

Praktischer Arzt: Ältere, heute nicht mehr vergebene Bezeichnung für den Arzt für Allgemeinmedizin. Ein Praktischer Arzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Facharztweiterbildung oder mit einer Weiterbildung in Allgemeinmedizin.

Fachzahnarzt: Diese Zahnärzte haben eine vierjährige Weiterbildung in Vollzeit abgeschlossen.

Master of Science (Msc.oder M. Sc.): Ein Masterstudiengang in der Zahnmedizin ist ein Aufbaustudiengang (an privaten Hochschulen oder Universitäten) für ein abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin, der über zwei bis drei Jahre dauert und mit einer Masterarbeit („Masterthesis“) und einem akademischen Titel abgeschlossen wird.

Spezialist: Dieser Zahnarzt verfügt über besondere Erfahrungen in einem bestimmten Bereich. Manche Spezialistenbezeichnungen sind als Schwerpunkte von den Ärztekammern anerkannt, andere nicht.

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