Ärztin impft Mädchen gegen Röteln.

Röteln zählen zu den Kinderkrankheiten und werden durch das Rubella-Virus ausgelöst. Typisch für Röteln sind grippeähnliche Symptome sowie ein blass-roter Ausschlag, das Röteln-Exanthem.

Röteln: Was ist das?

Röteln zählen zu den Kinderkrankheiten, doch auch Erwachsene können sich anstecken. Röteln sind eine Infektionserkrankung, die durch das Röteln-Virus (Rubella-Virus) ausgelöst wird. Das Rubella-Virus kommt weltweit vor. Seit Einführung der Röteln-Schutzimpfung mit dem Ziel der Eliminierung der Röteln ist die Zahl der Erkrankungsfälle stark rückläufig. Die meisten Infektionen mit Röteln treten derzeit noch im Pazifik-Raum, Südostasien sowie in afrikanischen Ländern auf.  Die Röteln-Infektion zählt in Deutschland zu den meldepflichtigen Erkrankungen.

Anstecken kannst du dich über eine Tröpfcheninfektion. Beim Husten oder Niesen erkrankter Personen gelangen infektiöse Tröpfchen in die Luft. Mit deinem Atemstrom gelangen die Röteln-Viren dann in deinen Körper. Sie dringen in die Schleimhaut deiner Atemwege ein. Dort vermehren sich die Rubella-Viren, gelangen ins Blut (Virämie) und verteilen sich im Körper.

Röteln verursachen in der Regel nur leichte, grippale Symptome, die etwa 14 bis 21 Tage nach Ansteckung auftreten (Inkubationszeit). Etwa die Hälfte der Röteln-Infektionen verläuft ganz ohne Symptome. Das wird als Stille Feigung bezeichnet.

Den Beginn der Röteln-Erkrankung markieren Lymphknotenschwellungen und unspezifische Frühsymptome wie Kopfschmerzen, erhöhte Temperatur, Bindehautentzündung (Konjunktivitis), Schnupfen (Rhinitis) und ein oberer Luftwegsinfekt.

Darauf folgt das Auftreten des Röteln-typischen Ausschlags, des sogenannten Röteln-Exanthems. Der blass-rote, feinfleckige Ausschlag kann zuerst im Gesicht bemerkt werden, sich dann auf den Rumpf und den restlichen Körper ausbreiten. Das Röteln-Exanthem klingt nach ein bis drei Tagen wieder ab.

Die meisten Röteln-Erkrankungen treten im Kindesalter auf, doch auch Erwachsene können sich mit Röteln anstecken. Bei Erwachsenen zeigt sich die Röteln-Infektion oft ohne Ausschlag. Stattdessen treten Gelenkschmerzen (Arthralgien) und Gelenkentzündungen (Arthritiden) auf.

Achtung: Bereits sieben Tage vor bis sieben Tage nach Auftreten des Ausschlags kannst du andere Menschen mit den Röteln anstecken.

Komplikationen nach Röteln-Infektionen treten in der Regel selten auf. Jedoch sind ältere Personen eher von folgenden Komplikationen betroffen:

Infiziert sich eine Schwangere mit dem Röteln-Virus, können die Rubella-Viren über den Mutterkuchen (Plazenta) zum ungeborenen Kind gelangen und schwere Schäden und Fehlbildungen hervorrufen. Das wird als konnatale Rötelnembryofetopathie bezeichnet

Röteln während der Schwangerschaft: Konnatale Rötelnembryofetopathie (CRS)

Zwar löst das Röteln-Virus bei Erwachsenen und Kindern eher harmlose Erkrankungen hervor, doch kann das Virus für Schwangere bzw. ihr ungeborenes Kind eine Gefahr darstellen.

Steckt sich eine Schwangere mit fehlendem Impfschutz mit den Röteln an, können die Rubella-Viren aus dem Blut der Schwangeren über die Plazenta zum Embryo gelangen. Je nach Alter des Ungeborenen und dessen Entwicklungsstand rufen die Viren gesundheitliche Schäden bis zu schweren Organfehlbildungen hervor (Konnatale Rötelnembryofetopathie). Die Wahrscheinlichkeit, dass die Röteln-Viren dem Embryo schaden, ist während der ersten zwölf Schwangerschaftswochen am größten und nimmt dann mit dem Alter der Embryos bzw. der Schwangerschaftswoche ab. Ab der 20. Schwangerschaftswoche besteht nur noch ein geringes Risiko zur Übertragung.

Erfolgt die Röteln-Infektion zum Zeitpunkt der Organentwicklung des ungeborenen Kindes, können Organfehlbildungen und Schäden im Sinne eines Gregg-Syndroms auftreten. Zum Gregg-Syndrom zählen:

Neben dem Gregg-Syndrom können Röteln der Grund für eine Fehlgeburt oder Frühgeburt sein. Auch können die Rubella-Viren ein niedriges Geburtsgewicht, eine Entzündung der Leber (Hepatitis), des Gehirns (Enzephalitis) und des Herzmuskels (Myokarditis) sowie eine Fehlbildung des Kopfes im Sinne eines zu kleinen Kopfes (Mikrozephalie) bedingen.

Ein intakter Impfschutz der Schwangeren gegen Röteln kann eine Röteln-Infektion und eine Übertragung der Rubella-Viren auf das ungeborene Kind verhindern.

Röteln-Impfung: Welche Arten gibt es?

Unter der Röteln-Impfung wird eine aktive Schutzimpfung gegen die Röteln-Viren verstanden. Gegen die Rubella-Viren kann mittels eines Kombinations-Impfstoffes oder eines Einzelimpfstoffs (monovalent) geimpft werden.

Ein Passiv-Impfstoff steht zur Unterstützung des Immunsystems in besonderen Fällen zur Verfügung.

Mehr zur Wirkungsweise von aktiven und passiven Impfstoffen.

Aktive Röteln-Impfung

Die aktive Röteln-Impfung stellt die Schutz-Impfung gegen das Röteln-Virus dar. Der Röteln-Impfstoff enthält lebensfähige, abgeschwächte Viren und ist somit ein Lebendimpfstoff. Verabreicht wird der Impfstoff mittels einer Spritze in den Muskel.

Wie wirken Lebendimpfstoffe und Totimpfstoffe?

Die bei der Herstellung im Labor abgeschwächten (attenuierten) Röteln-Viren rufen eine ausgeprägte Immunantwort hervor. Dein Immunsystem lernt die Krankheitserreger durch die Impfung kennen. Es erlernt die Viren frühzeitig zu erkennen und sie bei erneutem Kontakt rasch und effektiv mithilfe von Antikörpern zu eliminieren.

Es stehen Einzel- oder Kombinationsimpfstoffe zur Röteln-Impfung zur Verfügung.

 Kombinations-Impfung

Im Kombinationsimpfstoff MMR bzw. MMR-V ist der Röteln-Impfstoff nebst Impfstoff gegen Masern und Mumps bzw. Masern, Mumps und Windpocken (Varizellen). Mit nur einem Pieks können so Impfungen gegen mehrere Krankheitserreger durchgeführt werden.

Infos zu Kombinationsimpfungen.

Passive Röteln-Impfung

Eine passive Röteln-Impfung, also die Verabreichung von Röteln-Antikörpern (Immunglobulinen) zur Unterstützung des Immunsystems kann in besonderen Fällen durchgeführt werden.

Gibt eine Schwangere ohne vollständigen Röteln-Impfschutz an, Kontakt zu Röteln-Erkrankten gehabt zu haben, können Immunglobuline innerhalb von fünf Tagen nach Kontakt verabreicht werden. Die Antikörper können einen Krankheitsverlauf mildern und die Anzahl der im Körper zirkulierenden Viren senken. Eine Übertragung der Viren auf das ungeborene Kind kann mithilfe der passiven Impfung allerdings nicht sicher verhindert werden.

Röteln- Impfung: Wann impfen?

Die Grundimmunisierung gegen das Röteln-Virus umfasst zwei Impfstoffdosen mit dem Lebendimpfstoff. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) empfiehlt eine Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter anhand des MMR-(V)-Kombinationsimpfstoffes gegen Masern, Mumps und Röteln bzw. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen).

Die erste MMR-(V)-Impfung sollte im Alter von 11-14 Monaten, die zweite Impfung im Alter von 15-23 Monaten durchgeführt werden.

Die zweite Impfdosis erfüllt hier nicht den Zweck einer Auffrischungsimpfung, sondern dient der Vervollständigung des Impfschutzes.

Allgemeine Infos zur Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung.

Ein Mindestabstand von vier Wochen sollte zu anderen Lebendimpfungen eingehalten werden.

Im Rahmen der Röteln-Impfung kann es zu sogenannten Impfröteln kommen. Nach der Impfung treten dann milde Röteln-Symptome auf. Die Impfröteln zählen zu den typischen Impfreaktionen auf Lebendimpfstoffe. Von Impfröteln geht keine Ansteckungsgefahr aus.

Kinder, die bereits vor dem 12. Lebensmonat eine Gemeinschaftseinrichtung wie eine Kindertagesstätte besuchen, können bereits ab dem neunten Monat eine MMR-Impfung erhalten. Hierbei gilt es allerdings andere Impfschemata einzuhalten und Besonderheiten zu beachten. Diesbezüglich sprichst du am besten mit deinem Arzt oder Kinderarzt.

Neben der typischen Grundimmunisierung kann eine aktive Röteln-Impfung im Sinne einer Riegelungsimpfung bei Ausbrüchen durchgeführt werden. Immunisiert werden hierbei alle ungeimpften Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus, die Kontakt zu Röteln-Erkrankten angeben. Hierdurch können Ansteckungs- und Übertragungsketten unterbrochen werden und die Ausbreitung des Ausbruchs eingedämmt werden. Infos zur Riegelungsimpfung.

Röteln-Impfung: Wann nicht impfen?

Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie dem Röteln-Impfstoff sollten nicht in der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Auch sollte ein Mindestabstand von vier Wochen zu vorherigen Lebendimpfungen eingehalten werden.

Krankheiten können Gründe darstellen, um Impftermine zu verschieben. Bist du akut erkrankt und hast Fieber über 38,5°C, solltest du den Termin besser verschieben. Auch andere, akut behandlungsbedürftige Erkrankungen oder Vorerkrankungen können einen Aufschub eines Impftermins notwendig machen. Bitte sprich im konkreten Einzelfall deinen Arzt bezüglich dieser Frage an.

Besondere Regelungen für Impfungen gelten auch für Personen mit einer Immunschwäche oder Allergien gegen Inhaltsstoffe der Impfstoffe. Auch hier gilt: Bitte bespreche diese Fragestellung mit deinem Arzt und entscheidet gemeinsam, ob und wann die Impfungen durchgeführt werden sollen.

Röteln-Impfung: Wann auffrischen?

Nach einer vollständigen Grundimmunisierung im Sinne zweier Impfstoffdosen im Kindesalter ist von einem lebenslangen Impfschutz gegen Röteln-Viren auszugehen. Eine Auffrischungsimpfung fällt daher nicht an.

Röteln-Impfung und Schwangerschaft

Zur Verhinderung einer möglichen Rötelnembryofetopathie (CRS) durch Übertragung der Röteln-Viren von einer infizierten Schwangeren auf ihr ungeborenes Kind, sind in den Mutterschaftsrichtlinien bestimmte Untersuchungen und Impfungen vorgesehen.

Ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter sowie Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus sollten vor einer geplanten Schwangerschaft nach STIKO-Empfehlung eine zweifache Röteln-Impfung erhalten. Nach der Impfung sollte für mindestens einen Monat eine Verhütung (Kontrazeption) durchgeführt werden.

Während der Schwangerschaft dürfen Impfungen mit Lebendimpfstoffen nicht durchgeführt werden. Daher sollte bereits vor der Schwangerschaft auf einen ausreichenden Impfschutz geachtet werden.

Sollte eine Impfung in der Frühschwangerschaft erfolgt sein, stellt das allerdings kein Risiko für das Ungeborene dar.

Am besten wendest du dich an deinen Frauenarzt (Gynäkologen) oder Hausarzt, wenn du dich mit dem Thema Schwangerschaft und Kinderwunsch auseinandersetzt. Gemeinsam könnt ihr deinen Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls Nachholimpfungen zu deinem Schutz und dem Schutz des ungeborenen Kindes durchführen.

Blutuntersuchungen zur Bestimmung des Immunstatus gegen Röteln können bei Schwangeren ohne Röteln-Impfschutz oder mit unklarem Impfschutz oder geplanter Schwangerschaft durchgeführt werden. Das Blut wird auf das Vorhandensein bestimmter Antikörper, also den Abwehrmechanismen, die der Körper speziell gegen einen Krankheitserreger entwickelt, untersucht.  Diese Verfahren wird Titer-Bestimmung genannt.

Während einer Immunabwehr produziert unser Körper verschiedene Subtypen von Antikörpern. Die verschiedenen Subtypen werden zu unterschiedlichen Zeiten einer Immunantwort gebildet und lassen daher Rückschlüsse auf eine aktuelle Infektion, alte durchgemachte Infektionen oder erhaltene Impfungen zu.

Ist eine bestimmte Menge von sogenannten IgG-Antikörpern vorhanden, wird von einer Immunität gegenüber Röteln ausgegangen. Die Immunität kann einerseits durch eine erfolgreich durchgeführte Impfung und andererseits eine durchgemachte Röteln-Infektion bestehen.

Finden sich sogenannte IgM-Antikörper im Blut, kann das ein Hinweis auf eine aktuelle Röteln-Infektion sein. In diesem Falle können weitere Untersuchungen eingeleitet werden.

Frauen, die vor einer Schwangerschaft zwei Röteln-Impfungen erhalten haben, gelten als immun. Eine Blutuntersuchung also Titer-Bestimmung zur Überprüfung des Immunstatus ist nicht notwendig.

Kann die Grundimmunisierung gegen Röteln nachgeholt werden?

Die Grundimmunisierung gegen Röteln kann nachgeholt werden. Empfohlen wird die nachgeholte Grundimmunisierung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, da die Erkrankung meist Kinder oder Jugendliche betrifft. Hierzu werden zwei Impfstoffdosen des MMR-Kombinationsimpfstoffs gegen Masern, Mumps und Röteln im Abstand von ein bis zwei Monaten verabreicht. Für Frauen im gebärfähigen Alter werden zwei Impfstoffdosen im Abstand von einem Monat bei unvollständigem oder unklarem Impfstatus empfohlen.

Welche Nebenwirkungen können bei der Röteln-Impfung auftreten?

Im Rahmen von allen Impfungen kann es zu üblichen Impfreaktionen als Zeichen einer Auseinandersetzung deines Immunsystems mit dem Erreger kommen. Zu den üblichen Impfreaktionen zählen:

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