Wann impfen und wann nicht?
Es kursieren unzählige Irrglauben und Irrtümer, wann du dich nicht impfen lassen solltest. Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) können Impfungen immer dann durchgeführt werden, wenn aktuell keine akute, behandlungsbedürftige Erkrankung beim Patienten vorliegt. Auf Besonderheiten wie zum Beispiel in der Schwangerschaft muss allerdings geachtet werden.
Irrtümlich als Gegenanzeigen zur Impfung werden verstanden:
- Banale Infekte mit Temperaturen bis 38°C.
- Krampfanfälle in der Familie oder vorausgegangene Fieberkrämpfe des zu impfenden Patienten.
- Lokalisierte Hautinfektionen.
- Behandlung mit Antibiotika.
- Schwangerschaft der Mutter des Impflings.
- Chronische Erkrankungen.
- Frühgeburtlichkeit.
All diese genannten Aspekte stellen keinen Hinderungsgrund zur Durchführung einer Impfung dar. Die Impfung muss also nicht verschoben werden und du kannst deinen Impftermin guten Gewissens wahrnehmen. Solltest du dir dennoch unsicher sein, kontaktiere am besten deine Arztpraxis.
Wann solltest du dich nicht impfen lassen?
- Akute Erkrankungen, die einer Behandlung bedürfen, stellen Gründe dar, um einen Impftermin zu verschieben.
- Bei aufgetretener Arzneimittelreaktion in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung empfehlen Ärzte auf eine weitere Verabreichung des Impfstoffs zu verzichten, sofern eine Verbindung der Arzneimittelreaktion mit dem Impfstoff nicht ausgeschlossen werden kann.
- Während der Schwangerschaft gelten generell andere „Impfregeln“: Lebendimpfstoffe sollen während einer Schwangerschaft nicht verabreicht werden. Totimpfstoffe können in der Regel ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel problemlos geimpft werden.
- Besonderheiten wie Blutungsneigungen, Gerinnungsstörungen oder Autoimmunerkrankungen bedürfen einer ärztlichen Beratung und einer genauen Abwägung der Nutzen und Risiken der Impfungen.
Krank zur Impfung?
Erkältungen und grippale Infekte stellen keine Gegenanzeige zur Impfung dar, sofern kein Fieber über 38,0°C vorliegt oder ein akuter Behandlungsbedarf besteht.
Impfungen bei Personen mit Immundefekten oder abgeschwächter Immunabwehr sollten individuell mit dem Arzt besprochen werden. Eine Immunabwehrschwäche stellt in der Regel keine Gegenanzeige zur Impfung mit Totimpfstoffen dar.
Autoimmunerkrankungen stellen keine generelle Kontraindikation, also Gegenanzeige zur Impfung, dar. Den Nutzen und das Risiko der Schutzimpfung solltest du im Einzelfall mit deinem behandelnden Arzt abwägen.
Leidest du unter einer Blutungsneigung oder Gerinnungsstörung musst du nicht auf Impfungen verzichten. Hier kann statt einer intramuskulären Verabreichung der Impfstoffe auf eine subkutane Verabreichung also eine Spritze in das Unterhautfettgewebe ausgewichen werden. Eine individuelle Abwägung von Blutungsrisiko und Impfnutzen sollte unbedingt in Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen. Mehr zum Thema wie Impfungen verabreicht werden unter wichtige Infos zur Impfung.
Impfungen in Schwangerschaft und Stillzeit
Impfungen bei Schwangeren können durchgeführt werden, sofern es sich bei den Impfstoffen um Totimpfstoffe handelt. Allerdings sollten im ersten Schwangerschaftsdrittel in der Regel nur äußerst dringliche Impfungen erfolgen.
Einige Impfungen sind während der Schwangerschaft von der STIKO ausdrücklich angeraten. Dazu zählt die Impfung gegen Influenza (Grippe) ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel.
Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie Impfungen gegen Masern, Röteln und Mumps sollten in der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden.
In der Stillzeit können sowohl stillende Mutter als auch Säuglinge in der Regel problemlos geimpft werden. Eine Ausnahme stellt die Gelbfieberimpfung der Mutter dar. Diese sollte laut STIKO nicht während der Stillperiode durchgeführt werden.
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