Auffrischungsimpfung
Auffrischungsimpfung: Was ist das?
Als Auffrischungsimpfungen werden Impfungen bezeichnet, die in einem bestimmten Zeitabstand nach einer Grundimmunisierung durchgeführt werden. Eine Auffrischungsimpfung dient dazu, die in der Grundimmunisierung erlangte Immunität gegen den Krankheitserreger aufrecht zu erhalten. Auffrischungsimpfungen enthalten daher den gleichen Impfstoff wie die Grundimmunisierung.
Auffrischungsimpfungen sind in der Regel nur zur Auffrischung des Impfschutzes bei Totimpfstoffen notwendig. Lebendimpfstoffe verleihen größtenteils längerfristigen bis lebenslangen Impfschutz und bedürfen ebenso wie Erkrankungen, die nur im Kindesalter relevant sind (z.B. Rotaviren), keiner Auffrischungsimpfung.
Wann werden Auffrischungsimpfungen durchgeführt?
Wann und wie oft du deinen Impfschutz auffrischen solltest hängt vom Impfstoff bzw. der Erkrankung ab. Außerdem von der Abwehrstärke deines Immunsystems und dem persönlichen Risiko, durch den Erreger zu erkranken.
Am besten besprichst du deinen individuellen Impfschutz mit deinem Arzt. Gemeinsam könnt ihr entsprechend deiner schon erhaltenen Impfungen und deines individuellen aber auch beruflichen Risikos entscheiden, welcher Impfschutz aufgefrischt werden sollte.
Für einige Impfungen hat das Robert-Koch-Institut (RKI) generelle Auffrischungsempfehlungen veröffentlicht, wie zum Beispiel für Komponenten der 6-fach Impfung.
Die 6-fach Impfung enthält Totimpfstoffe gegen sechs Krankheitserreger: Keuchhusten (Pertussis), Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B und Kinderlähmung (Poliomyelitis). Insgesamt empfiehlt das RKI eine Durchführung der Grundimmunisierung anhand von vier Teilimpfungen im Alter von zwei, drei, vier und 11-14 Monaten.
Auffrischungsimpfungen für Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) werden im Alter von 5-6 Jahren und im Alter von 9-16 Jahren sowie im Erwachsenenalter alle 10 Jahre empfohlen.
Der Impfschutz gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) sollte laut RKI einmalig im Alter von 9-16 Jahren aufgefrischt werden.
Auffrischungen für Hepatitis B werden entsprechend des beruflichen und persönlichen Risikos als Indikationsimpfungen durchgeführt.
Eine Auffrischung der Haemophilus influenzae Typ b-Impfung, auch als Impfung gegen Hib bezeichnet, wird von der STIKO nicht empfohlen.
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