Im ICD-10 Diagnoseschlüssel steht F42 für Zwangsstörungen.

Unter F40 bis F48 werden im Diagnoseschlüssel ICD-10 neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen zusammengefasst. F42 ist das Diagnosekürzel für Zwangsstörung. Dazu gehören beispielsweise Zwangshandlungen wie Handwaschzwang oder Zwangsgedanken und Grübelzwang.

F42: Zwangsstörung

Inkl.: Anankastische Neurose
Zwangsneurose

Exkl.: Zwangspersönlichkeit(sstörung) F60.5

Unter einer Zwangsstörung wird eine Erkrankung verstanden, bei der Betroffene unter sich immer wieder aufdrängenden Zwangsgedanken oder durchzuführenden Zwangshandlungen leiden. Menschen mit Zwangsstörungen versuchen sich den Zwängen zu widersetzen, was in der Regel erfolglos bleibt. Sie selbst erleben die Zwangshandlungen oft als sinnlos und zweckfrei, sind aber nicht in der Lage die Handlungen einzustellen.

Anankastisch ist ein anderer Ausdruck für zwanghaft. Die Ausdrücke anankastische Neurose und Zwangsneurose sind synonyme Bezeichnungen für Zwangsstörungen. Neurosen beschreiben dabei Verhaltensstörungen mit zwanghaften Zügen.

F42.0 Vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang

Zwangsgedanken sind Gedanken, die sich der betroffenen Person immer wieder aufdrängen und gegen die sie sich nicht widersetzen kann. Zwangsgedanken treten im Rahmen von Zwangsstörungen auf. Lies mehr zu Zwangsstörungen unter F42.

Bei Zwangsgedanken leiden Betroffene unter den stetig wiederkehrenden Gedanken, die sich in Form von zwanghaften Ideen, Impulsen oder Vorstellungen äußern können. Die Zwangsgedanken werden als sehr belastend empfunden, zumal mögliche Themen der Zwangsgedanken auch Gewaltphantasien oder Gedankeninhalte zum Thema Sexualität sein können.

Beim Grübelzwang steht das Grübeln und das endlose Nachdenken über mögliche Entscheidungen, Alternativen und Abwägungen sowie das immer länger andauernde Nachdenken über ein Thema ohne zu einer Lösung zu gelangen im Vordergrund. Der Grübelzwang wird oft auch als „Gedankenkarussell“ umschrieben.

F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen

Zwangshandlungen oder Zwangsrituale sind Handlungen, die eine betroffene Person ausführen muss, obwohl sie sich deren Sinnlosigkeit und Ineffektivität oftmals bewusst ist. Zwangshandlungen sind Teil einer Zwangsstörung, siehe F42.

Menschen mit Zwangsritualen können sich den Zwangshandlungen aus Angst vor einer möglichen negativen Konsequenz beim Unterlassen der Handlung nicht entziehen. Typische Zwangshandlungen beziehen sich zum Beispiel auf das zwanghafte Händewaschen, mit der Folge, dass betroffenen Personen häufig bereits unter wunden und schmerzenden Hände leiden, sich aber dennoch der Zwangshandlung nicht verwehren können. Andere Inhalte können zum Beispiel das vielfache Kontrollieren aller Elektro-Geräte vor Verlassen einer Wohnung sein. Oder auch das mehrfache Kontrollieren der abgeschlossenen Wohnungstür.

F42.2 Zwangsgedanken und -handlungen, gemischt

Lies unter F42.0 und F42.1 mehr zu Zwangsgedanken und –handlungen.

F42.8 Sonstige Zwangsstörungen

Unter F42 erfährst du mehr zu Zwangsstörungen.

F42.9 Zwangsstörung, nicht näher bezeichnet

Was eine Zwangsstörung ist, findest du unter F42.

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